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22.01.2025
22.01.2025
25210 Bundesverfassungsgericht

Gesetzliche Regelungen über die namensrechtlichen Folgen einer Volljähri­genadoption sind verfassungsgemäß

21.01.2025Nach dem aufgrund einer Vorlage des Bundesgerichtshofs ergangenen Beschluss des Ersten Senats des Bundesver­fassungsgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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