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21.11.2024
21.11.2024
24163 EHB Rechtsanwälte

Gewährleistungs-Ausschluss

11.06.2024Wer von privat an privat verkaufen möchte, sollte exakt diese und nicht andere im Internet verbreitete Formulierungen im Vertrag verwenden:Z.B.„Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadenser­satzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfenberuhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.“Ungültige Formulierungen führen dazu, dass der gesamte Gewährleis­tugsausschluss unwirksam wird, vgl. § 309 Nr. 7a) BGB. Nach dieser Vorschrift ist der Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Personenschäden ...Weiterlesen auf ehb-hamburg.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf ehb-hamburg.de
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