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08.09.2024
08.09.2024
24116 Kammergericht Berlin

Gewerbemieter haftet für durch Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf Holzregel entstandenen Brandschadens

08.07.2024Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Gewerbemieter auf einem Holzregal 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus ladet, so haftet er dafür. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus ist allgemein bekannt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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