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03.12.2024
03.12.2024
23482 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Goldanlagen: Lagerhalter haftet nicht gegenüber getäuschten Anlegern

21.03.2024Der Lagervertrag zwischen einer Anlagegesellschaft für Goldanlagen und dem Betreiber eines Hoch­sicherheitsl­agers entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Anleger. Ohne Kenntnis des kriminellen Vorgehens der Anlagegesellschaft bestehen auch keine Ansprüche der geschädigten Anleger gegen die Lagerhalterin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seiner Entscheidung die Berufung des klagenden Anlegers auf Zahlung von gut 250.000 € zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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