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21.11.2024
21.11.2024
16788 Verwaltungsgericht Darmstadt

Grundsteuererhöhung der Stadt Offenbach im Jahr 2019 ist rechtmäßig

17.09.2021Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 18. August 2021 die Klage von Grundstücks­eigentümern in der Stadt Offenbach am Main abgewiesen, die sich gegen die von der Stadt­verordneten­versammlung der Stadt Offenbach am 28.02.2019 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2019 von 600 v. H. auf 995 v. H. gerichtet hatte. Im Falle der Kläger hatte dies eine Erhöhung der Grundsteuer um ca. 90 Euro jährlich zur Folge.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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