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18.09.2024
18.09.2024
24621 Kanzlei Nussmann

Grundstück auf die nächste Generation übertragen aber alle Rechte am Grundstück behalten – Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

13.09.2024Um  finanziellen Überraschun­gen bei der Steuerlast  zu vermeiden, bietet es sich an, z.B. dem Kind bereits zu Lebzeiten  Immobilien unter Nießbrauchvorbehalt zu übertragen.  Hierdurch kann der alle zehn Jahre bestehende Steuerfreibetrag  Des Kindesausgenutzt werden. Übertragen  die Eltern dem Kind die Immobilien  unter Nießbrauchvor­behalt, wird das Kind Eigentümer der Immobilie. Das kann einkommensteuerlich attraktiv sein, insbesondere, […]Der Beitrag Grundstück auf die nächste Generation übertragen aber alle Rechte am Grundstück behalten - Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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