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21.11.2024
21.11.2024
15772 Amtsgericht Idstein

Grund­stücks­eigentümer kann vom Nachbarn für Grillen kein Mindestabstand von 10 m zur Grundstücksgrenze verlangen

24.06.2021Einem Grund­stücks­eigentümer steht kein Anspruch gegen seinen Nachbarn zu, für ein Grillen einen Mindestabstand von 10 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Für ein solches abwegiges Verlangen besteht keine Anspruchsgrundlage. Dies hat das Amtsgericht Idstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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