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21.11.2024
21.11.2024
14802 Hessisches Landessozialgericht

Haarwuchsmittel ist nicht von der Krankenkasse zu zahlen

28.04.2021Der Anspruch auf Krankenbehandlung umfasst grundsätzlich auch die Versorgung mit Arzneimitteln. Ausgeschlossen sind jedoch Arzneimittel, die überwiegend zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Dies gilt erst recht, wenn das zur Behandlung von Haarausfall verordnete Arzneimittel hierfür gar nicht zugelassen ist. Dies entschied das Hessische Landes­sozial­gericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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