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05.02.2025
05.02.2025
25275 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Hälftige Kostentragung zwischen Mutter und biologischem Vater für Vaterschaftsan­erkennungs­verfahren

04.02.2025Die Kosten eines Vaterschaftsan­erkennungs­verfahrens können zwischen dem im Verfahren ermittelten biologischen Vater und der Mutter hälftig geteilt werden. Weder der Umstand, dass der Vater nicht bereits auf Basis eines Privatgutachtens zur Anerkennung der Vaterschaft bereit war, noch, dass er nach Angaben der Mutter der einzige Verkehr in der gesetzlichen Empfängniszeit war, rechtfertigen eine alleinige Kostenlast des Vaters. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte in seinem Beschluss die Kostenentscheidung des Amtsgerichts.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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