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18.10.2024
18.10.2024
24155EHB Rechtsanwälte

Haftpflicht­versicherung für Kraftfahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ist personengebunden und nicht übertragbar

12.02.2018Der BGH (BGH Az.: IV ZR 429/14) schiebt der ausufernden Nutzung eines Kurzzeitkenn­zeichens einen Riegel vor. Danach kann eine Haftpflicht­versicherung für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen kann nicht an Dritte übertragen werden.Weiterlesen auf ehb-hamburg.de
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