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02.04.2025
02.04.2025
25611 Landgericht Berlin

Haftung des Mieters für Beschädigungen der Mietsache trotz fehlenden Verschuldens

31.03.2025Der Mieter einer Wohnung haftet auch dann für eine von ihm verursachte Beschädigung der Mietsache, wenn ihm daran kein Verschulden trifft. Dies ist etwa der Fall, wenn er aufgrund einer unvorhersehbaren Ohnmacht rückwärts in eine Glastür hineinfällt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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