wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
01.07.2024
01.07.2024
23878 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Haftung eines Hostproviders (hier: X) für rechtsverletzende Inhalte setzt konkrete Verdachtsmeldung voraus

17.06.2024Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen - die richtig oder falsch sein können - so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Unter­lassungs­ansprüche mangels hinreichend konkret erhobener Beanstandungen zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Haftung_eines_Hostproviders_hier_X_fuer_rechtsverletzende_Inhalte_setzt_konkrete_Verdachtsmeldung