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21.11.2024
21.11.2024
23878 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Haftung eines Hostproviders (hier: X) für rechtsverletzende Inhalte setzt konkrete Verdachtsmeldung voraus

17.06.2024Ein Plattformbetreiber haftet für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen - die richtig oder falsch sein können - so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Unter­lassungs­ansprüche mangels hinreichend konkret erhobener Beanstandungen zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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