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21.11.2024
21.11.2024
17076 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Halloween-Party ist im Bewusstsein der breiten Bevölkerung kein unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Angebotes

29.10.2021Die Ausnahmegenehmigung für die in einer Event-Location in Dormagen am 31. Oktober 2021 geplante Halloween-Party mit maximal 300 Besuchern ist rechtswidrig. Das hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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