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21.11.2024
21.11.2024
22690 Amtsgericht Buchen

Halten eines brennenden Feuerzeugs an Genitalbereich als gefährliche Körperverletzung

24.01.2024Wird ein brennendes Feuerzeug derart an dem Genitalbereich des Opfers gehalten, dass dieses Schmerz verspürt, liegt eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor. Dies hat das Amtsgericht Buchen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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