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21.11.2024
21.11.2024
24164 EHB Rechtsanwälte

Halter haftet nicht für Geldbusse

19.06.2024Wird bei einem Park- Halte­ver­stoß von der Hal­t­er­ei­gen­schaft auf den Fahrer ge­schlos­sen, ver­stö­ßt dies gegen das Will­kür­ver­bot. Nach An­sicht des BVerfG hätte das Amts­ge­richt klä­ren müs­sen, ob der schweigende Hal­ter auch Fahrer war.Es ging um Parkzeitüberziehung. Der Halter erhielt ein Bußgeld von 30 Euro.Das AG Siegburg überprüfte nicht, ob der Halter selbst den Pkw vor Ort abgestellt hatte; die Entscheidung beruhte auf den Abgaben im Bußgeldbescheid, dem Lichtbild des PKW, sowie dem Umstand, dass der Betroffene Halter des Fahrzeugs war. Seine Verfassungs­beschwerde gegen das Urteil hatte beim BVerfG Erfolg. ...Weiterlesen auf ehb-hamburg.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf ehb-hamburg.de
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