wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
18.10.2024
18.10.2024
24164EHB Rechtsanwälte

Halter haftet nicht für Geldbusse

19.06.2024Wird bei einem Park- Halte­ver­stoß von der Hal­t­er­ei­gen­schaft auf den Fahrer ge­schlos­sen, ver­stö­ßt dies gegen das Will­kür­ver­bot. Nach An­sicht des BVerfG hätte das Amts­ge­richt klä­ren müs­sen, ob der schweigende Hal­ter auch Fahrer war.Es ging um Parkzeitüberziehung. Der Halter erhielt ein Bußgeld von 30 Euro.Das AG Siegburg überprüfte nicht, ob der Halter selbst den Pkw vor Ort abgestellt hatte; die Entscheidung beruhte auf den Abgaben im Bußgeldbescheid, dem Lichtbild des PKW, sowie dem Umstand, dass der Betroffene Halter des Fahrzeugs war. Seine Verfassungs­beschwerde gegen das Urteil hatte beim BVerfG Erfolg. ...Weiterlesen auf ehb-hamburg.de
mehr von ehb-hamburg.de Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf ehb-hamburg.deehb-hamburg.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Halter_haftet_nicht_fuer_Geldbusse