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19.02.2025
19.02.2025
25312 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Haltung eines Kampfhundes rechtfertigt für sich genommen nicht Widerruf der Erlaubnis zur Hundehaltung

12.02.2025Eine erteilte Erlaubnis zur Hundehaltung kann nur aus gutem Grund widerrufen werden. Die Haltung eines Kampfhundes genügt dafür nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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