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21.11.2024
21.11.2024
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Handy am Steuer Strafe: Was Fahrer wissen sollten!

29.04.2024Die Strafe für den Vorwurf „Handy am Steuer“ wurde mit Wirkung zum Oktober 2017 durch eine Änderung des Bußgeldkatalogs deutlich erhöht. Außerdem wurde die dem Bußgeld zugrunde liegende Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO technologieoffener ausgestaltet, so dass nicht nur die verbotswidrige Nutzung von Handys und Smartphones geahndet wird. Für andere technische Geräte, die der Kommunikation oder Unterhaltung dienen und durch deren Nutzung der Fahrzeugführer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird, kann ebenso ein Bußgeld verhängt werden.Weiterlesen auf www.posikow-kehren.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.posikow-kehren.de
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