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03.12.2024
03.12.2024
22560 Verwaltungsgericht Gießen

Handyortung nach Suizidankündigung kostenpflichtig

22.12.2023Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit einem kürzlich den Beteiligten zugestelltem Urteil bestätigt, dass die Kosten für eine polizeiliche Handyortung von demjenigen zu tragen sind, der diese durch die Ankündigung seines Suizids veranlasste.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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