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21.11.2024
21.11.2024
24177 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Hauseigentümer muss E-Ladesäule vor seinem Grundstück dulden

12.07.2024Ein Hauseigentümer muss grundsätzlich die Errichtung einer E-Ladesäule vor seinem Grundstück am öffentlichen Straßenrand hinnehmen. Die mit der Nutzung typischerweise entstehenden Beeinträchtigungen sind von ihm zu dulden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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