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21.11.2024
21.11.2024
22874 Amtsgericht Münster

Hellhörigkeit eines Mehrfamilienhauses rechtfertigt keine Lärmbelästigung durch regelmäßige nächtliche Feiern sowie lautstarke Streitigkeiten

21.02.2024Die Hellhörigkeit eines Mehrfamilienhauses kann eine Lärmbelästigung durch regelmäßige nächtliche Feiern sowie lautstarke Streitigkeiten nicht rechtfertigen. Vielmehr besteht gemäß § 569 Abs. 2 BGB ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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