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21.11.2024
21.11.2024
10447 Bundesarbeitsgericht

Hinweis- und Informations­pflichten des Arbeitgebers: Auch freiwillige Auskünfte müssen richtig und vollständig sein

20.02.2020Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet der Arbeitgeber für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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