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18.10.2024
18.10.2024
24742Oberlandesgericht München

Hipp muss Werbung für Kindermilch anpassen

10.10.2024„Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ - mit solchen Aussagen hat der Baby­nahrungs­hersteller Hipp für mit Vitamin D angereicherte Kindermilch geworben. Doch die Werbung im Internet und auf der Verpackung war irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Hipp GmbH & Co Vertrieb GmbH darf künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, dass Kinder 7x mehr an Vitamin D benötigen als Erwachsene.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.de
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