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21.11.2024
21.11.2024
24547 Landgericht Lübeck

Hobby-Imker haften für Schaden am Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs

09.09.2024Zwei Hobby-Imker müssen den Schaden an einem Nachbarhaus durch verspritztes Bienenwachs – in Höhe von immerhin rund 95.000 Euro – ersetzen. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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