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22.01.2025
22.01.2025
25200 Verwaltungsgericht Berlin

Im Streit um die Bezeichnung der AfD-Fraktion als "Alternative Hauptstadtfraktion" ist das Verwaltungsgericht nicht zuständig

20.01.2025Die Klägerin, eine Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, kann vor dem Verwaltungsgericht Berlin nicht klären lassen, ob die Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin ihre Bezeichnung als "Hauptstadtfraktion der Alternative für Deutschland im Abgeordnetenhaus von Berlin" und ihre Kurzbezeichnung "Alternative Hauptstadtfraktion" beanstanden darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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