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16.04.2025
16.04.2025
25683 Bundesgerichtshof

Im Zusammenhang unerlaubter Bankgeschäfte zurückgezahlte Darlehensbeträge können nicht eingezogen werden

14.04.2025Die im Zusammenhang unerlaubter Bankgeschäfte zurückgezahlte Darlehensbeträge können nicht nach § 73 Abs. 1 StGB eingezogen werden. Denn es handelt sich dabei um Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB und nicht um Taterträge, so dass es einer besonderen Vorschrift für den Einzug der Darlehensbeträge bedarf. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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