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21.11.2024
21.11.2024
15414 Landgericht Frankenthal

Immobilienmakler muss von riskanten Geschäften abraten

01.06.2021Ein Immobilienmakler hat die Pflicht, seinen Auftraggeber vor möglichen Risiken beim Grundstücksgeschäft zu warnen. Hat er Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Interessenten, muss er dem Verkäufer sogar vom Verkauf abraten. Kommt der Kaufvertrag deswegen nicht zustande und entstehen dem enttäuschten Interessenten daraufhin finanzielle Schäden, haftet der Makler hierfür nicht. Das hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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