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21.11.2024
21.11.2024
24078 Oberlandesgericht Stuttgart

Impfärzte haften nicht für etwaige Impfschäden

01.07.2024Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Schadensersatzklage gegen eine Impfärztin nach einer Corona-Schutzimpfung abgewiesen. Impfärzte handelten im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Bei etwaigen Aufklärungsfehlern kommen daher nur Staats­haftungs­ansprüche gegen den Staat in Betracht, nicht aber Schaden­ersatz­ansprüche eines Impfgeschädigten gegen die Ärzte persönlich.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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