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21.11.2024
21.11.2024
21689 Fachanwaltskanzlei Arbeitsrecht Leipzig

Impfpflicht für Beschäftigte?

27.01.2022Besteht ab dem 16.03.2022 für bestimmt Berufsgruppen eine Impfpflicht? I.         Besteht ab dem 16.03.2022 für bestimmt Berufsgruppen eine Impfpflicht? Nein. Eine unmittelbare Impfpflicht besteht nach dem Gesetz nicht, allenfalls eine mittelbare Pflicht. § 20 a Infektions­schutzgesetz regelt, dassPersonen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen (z.B. im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen) tätig sind, bis zum Ablauf des 15.03.2022 einen gültigen Immunitätsnachweis erbringenmüssen. Eine Ausnahme gibt es nur für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden ...Weiterlesen auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwaeltin-arbeitsrecht.com
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