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21.11.2024
21.11.2024
14451 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

In Berlin geltende Maskenpflicht im Freien weitgehend bestätigt

19.03.2021Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien im Berliner Stadtgebiet sowohl auf Märkten als auch in Warteschlangen bestätigt. Ebenso wenig sei die Maskenpflicht auf den in der Anlage zur Zweiten SARS-CoV-2-Infektions­schutz­maßnahmen­verordnung des Landes Berlin genannten Straßen und Plätzen für die Tagzeit zu beanstanden. Anders als das Verwaltungsgericht hat das Ober­verwaltungs­gericht es jedoch nicht für erforderlich gehalten, dort zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr sowie ganztägig auf Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese Entscheidung gilt nur für die Antragstellerin.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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