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21.11.2024
21.11.2024
9746 Amtsgericht Bad Homburg

In Reisebedingungen geregelte Stornopauschale von 50 % nach Reiserücktritt unwirksam

22.11.2019Eine Klausel in den Reisebedingungen, wonach bei einem Reiserücktritt bis zu 30 Tage vor Reisebeginn eine Stornopauschale von 50 % zu zahlen ist, ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 5a BGB unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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