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09.01.2025
09.01.2025
25147 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

In der Filiale eines MVZ muss der ärztliche Leiter nicht zeitweilig arbeiten: Sozialgericht München 11-07-2024

06.01.2025Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind nicht befugt, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), das eine neue Filiale betreiben will, die Auflage zu erteilen, dass der Leiter des MVZ in dieser Filiale zwei Tage pro Woche tätig sein muss. Denn es gibt keine Vorschrift, die eine solche zeitliche Vorgabe gestattet (Sozialgericht München, Urteil vom 11.7.2024 - S 28 KA 95/22). Die Entscheidung verbessert die Möglichkeiten vom MVZ, Außenstellen bzw. Nebenbetriebs­stätten insbesondere im unterversorgten ländlichen Bereich zu gründen.Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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