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03.12.2024
03.12.2024
20353 Verwaltungsgericht Hannover

In sorgerechtlichen Verfahren setzt Inobhutnahme durch Jugendamt entsprechende gerichtliche Entscheidung voraus

13.03.2023Kommt das Jugendamt während eines laufenden sorgerechtlichen Verfahrens zum Schluss, dass das Kind aus dem Elternhaushalt herausgenommen werden sollte, muss es eine entsprechende familien­gerichtliche Entscheidung herbeiführen. An diese Entscheidung ist das Jugendamt gebunden und kann insbesondere nicht eigenmächtig das Kind in Obhut nehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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