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16.09.2024
16.09.2024
24349 Taher

Insolvenz­verschleppung: Ein Rechtstipp für Unternehmer und Geschäftsführer

07.08.2024Was ist Insolvenz­verschleppung?Insolvenz­verschleppung liegt vor, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und der Geschäftsführer es unterlässt, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Nach deutschem Recht muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt werden. Die rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend, um strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftungsrisiken zu vermeiden.Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ist in § 15a der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Verstößt ein Geschäftsführer gegen diese Pflicht, drohen ihm strafrechtliche Sanktionen gemäß § 15a Abs. 4 InsO, die bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe umfassen ...Weiterlesen auf kanzlei-taher.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-taher.de
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