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21.11.2024
21.11.2024
16708 Oberlandesgericht München

Irreführende Werbung für riskante Kapitalanlage in Immobilien

01.09.2021Anbieter einer Inhaberschuld­verschreibung dürfen in der Werbung nicht den falschen Eindruck erwecken, die Kapitalanlage sei durch den Eintrag einer Grundschuld für die Anleger zu 100 Prozent besichert. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Münchener BodenWert Immobilien AG entschieden. Der vzbv hatte dem Unternehmen vorgeworfen, in einer Werbeanzeige mit falschen Behauptungen das hohe Risiko der angebotenen Kapitalanlage zu verschleiern.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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