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03.04.2025
03.04.2025
25630 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Ist eine Praxisgemeinschaft in Wirklichkeit eine Gemeinschaftspraxis müssen die Ärzte Honorar zurückzahlen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 18-09-2024

01.04.2025Ärzte einer Praxisgemeinschaft müssen einen Teil ihres Honorars zurückzahlen, wenn sie die Kooperationsform der Praxisgemeinschaft mißbrauchen. Dieser Mißbrauch ist bei einer aus zwei Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie bestehenden fachgruppengleichen Praxisgemeinschaft gegeben, wenn sie deutlich mehr als 20 Prozent der Patienten gemeinsam behandeln in mehreren Quartalen, in einer Vielzahl von Fällen (Blanko-)Überweisungen an den Praxispartner ohne Angabe des konkreten Überweisungsgrundes stattfinden, Versichertenkarten regelmäßig bei beiden Praxispartnern am selben Tag eingelesen werden und gegenseitige Vertretungen auf Zuruf stattfinden (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.9.2024 - L 7 KA 4/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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