wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
03.12.2024
03.12.2024
11519 Sozialgericht Berlin

Jobcenter muss unangemessen hohe Wohnkosten wegen Corona-Pandemie vorübergehend zahlen

29.06.2020Aufgrund der Corona-Pandemie muss das Jobcenter gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB 2 i.V.m. § 67 Abs. 3 SGB 2 zumindest für einen Zeitraum von sechs Monaten unangemessen hohe Wohnkosten übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Jobcenter_muss_unangemessen_hohe_Wohnkosten_wegen_Corona-Pandemie_voruebergehend_zahlen