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21.11.2024
21.11.2024
13038 Sozialgericht Dortmund

Jobcenter muss wegen der Corona-Pandemie für Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen

10.12.2020Das Sozialgericht Dortmund hat im einstweiligen Rechts­schutz­verfahren entschieden, dass ein Jobcenter zur Vermeidung der durch das Coronavirus bestehenden Infektionsgefahr vorläufig für die Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen muss.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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