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21.11.2024
21.11.2024
11667 Oberlandesgericht Dresden

Kämmerer muss Berichterstattung mit Veröffentlichung von Fotos von ihm dulden

20.07.2020Ein Kämmerer ist als Politiker zu sehen und hat daher grundsätzlich eine Bild­bericht­erstattung über seine Person zu dulden. Insofern liegt eine gemäß § 23 Nr. 1 KUG zulässige Bild­bericht­erstattung über ein Ereignis der Zeitgeschichte vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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