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01.07.2024
01.07.2024
23888 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Kann man trotz psychisch erkranktem Ehegatten gemeinschaftlich testieren?

18.06.2024Zum Zeitpunkt der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments muss die Person testierfähig sein. Testierfähig ist, wer mindestens 16 Jahre als ist. Somit ist jede Person ab dem 16. Lebensjahr testierfähig und kann ein Testament erstellen. Diese kann aber nicht vorliegen, wenn psychische Erkrankungen vorliegen. Auch bei einem gemeinschaftlichen Testament kann diese nur wirksam errichtet werden, wenn […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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