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25.11.2024
25.11.2024
24970 Amtsgericht München

Katzenhalterin haftet für Tierarztkosten wenn ein Dritter die Katze zum Tierarzt bringt

25.11.2024Wird ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht, haftet der Tierhalter für die Kosten der Notbehandlung. Das hat das Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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