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21.11.2024
21.11.2024
12765 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Kein Absehen von Fahrtenbuchauflage bei bloßer Ankündigung zukünftigen rechtstreuen Verhaltens

13.11.2020Von einer Fahrtenbuchauflage ist nicht schon dann abzusehen, wenn der Fahrzeughalter ankündigt sich zukünftig rechtstreu zu verhalten. Eine solche bloße Absichtserklärung ist nicht in gleicher Weise zur Feststellung des Fahrzeugführers bei künftigen Verkehrsverstößen geeignet, wie die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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