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01.07.2024
01.07.2024
23903 Bundesarbeitsgericht

Kein Anspruch auf Bezahlung und Urlaub bei Verstoß gegen die Impfpflicht

20.06.2024Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20 a Abs. 1 Infektions­schutz­gesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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