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21.11.2024
21.11.2024
11380 Bayerisches Landessozialgericht

Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Leiharbeitsfirmen ohne Betriebssitz im Inland

09.06.2020Das Bayerische Landessozialgericht hat heute in einem Eilverfahren den Antrag eines Leih­arbeits­unternehmens, das seinen Sitz im europäischen Ausland hat, auf Gewährung von Kurzarbeitergeld abgelehnt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld sei es, dass das Unternehmen eine Niederlassung in der Bundesrepublik habe. Hierfür seien fiktive Betriebsstätten nicht ausreichend.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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