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23.09.2024
23.09.2024
24668 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein Anspruch auf Laubrente wegen erhöhtem Reinigungsaufwand für Pool unter Nachbareichen

23.09.2024Errichtet ein Grund­stücks­eigentümer im Traufbereich zweier auf dem Nachbargrundstück vor 90 Jahren ohne Einhaltung des Grenzabstands gepflanzter Eichen einen offenen Pool, kann er keine Kostenbeteiligung des Nachbarn hinsichtlich des erhöhten Reinigungsaufwands verlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat auf die Berufung des in Anspruch genommenen Nachbarn hin die Klage auf monatliche Aus­gleichs­leistungen abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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