wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
10095 Amtsgericht München

Kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises bei Angabe eines falschen Verwendungszwecks bei Überweisung

23.12.2019Das Amtsgericht München hat entschieden, dass bei fälschlicher Angabe der Steuernummer statt der Buchungsnummer im Verwendungszweck bei einer Reisebuchung kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises besteht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Kein_Anspruch_auf_Rueckzahlung_des_Reisepreises_bei_Angabe_eines_falschen_Verwendungszwecks_bei