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03.12.2024
03.12.2024
12044 Landgericht Osnabrück

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Herausgabe von Lichtbildern für Öffentlichkeits­fahndung

03.08.2020Wenn andere Ermittlungsansätze keinen Erfolg versprechen, können die Strafverfolgungs­behörden in bestimmten Fällen zur sogenannten Öffentlichkeits­fahndung greifen. Dann werden Bilder des mutmaßlichen Täters veröffentlicht, um Hinweise auf seine Identität zu erlangen. Doch natürlich kann es vorkommen, dass am Ende die Person auf den Bildern nicht der wahre Täter ist. Über einen solchen Fall hatte nun das Landgerichts Osnabrück in einer besonderen Konstellation zu entscheiden (Urteil vom 07. Juli 2020 - Az. 4 O 3406/19).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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