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19.03.2025
19.03.2025
25543 Oberlandesgericht Brandenburg

Kein Anspruch des Grundstücks­eigentümers auf Unterlassung des Über-den-Zaun-schauens bei Nutzung eines Trampolins

19.03.2025Einem Grundstücks­eigentümer steht kein Unter­lassungs­anspruch gegen seinen Nachbarn dahingehend zu, bei der Nutzung eines Trampolins über den Zaun zu schauen. Jedoch kann ein Anspruch auf Versetzung des Trampolins bestehen, wenn eine Grenzverletzung vorliegt. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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