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21.11.2024
21.11.2024
11671 Verwaltungsgerichtshof München

Kein Anspruch des Verkehrsteilnehmers auf Übernahme der Kosten für medizinisch-psychologisches Gutachten bzw. deren Vorfinanzierung

21.07.2020Ein Verkehrsteilnehmer hat gegen die Fahr­erlaubnis­behörde keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein medizinisch-psychologisches Gutachten oder auf deren Vorfinanzierung. Kann der Verkehrsteilnehmer das Gutachten aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht einreichen, kann dies die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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