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21.11.2024
21.11.2024
10344 Verwaltungsgerichtshof München

Kein Baumschutz bei bestehendem Baurecht

05.02.2020Ein bestehendes Baurecht verdrängt Gesichtspunkte des Baumschutzes. Jedoch muss stets geprüft werden, ob durch eine Verschiebung oder Modifikation des Baukörpers der Baumschutz gewährleistet werden kann. Dies hat der Ver­waltungs­gerichts­hof München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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