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16.09.2024
16.09.2024
24465 Verwaltungsgericht Trier

Kein Dienstunfall bei rein zufälligem Auslösen eines anlagebedingten Leidens durch ein dienstliches Vorkommnis - hier Amokfahrt

28.08.2024Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Berufsfeu­erwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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