wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
21.11.2024
21.11.2024
24465 Verwaltungsgericht Trier

Kein Dienstunfall bei rein zufälligem Auslösen eines anlagebedingten Leidens durch ein dienstliches Vorkommnis - hier Amokfahrt

28.08.2024Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Berufsfeu­erwehrmanns auf Anerkennung eines Einsatzes bei der Amokfahrt in der Trierer Innenstadt als Dienstunfall abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Kein_Dienstunfall_bei_rein_zufaelligem_Ausloesen_eines_anlagebedingten_Leidens_durch_ein